CDU-Ratsfraktion
Ratsfraktion DIE LINKE
Gruppe GRÜNE PARTEI 42
Ratsherr Niklas Prause
Ratsherr Henning Wehrmann 
Goslar, den 17.4.2025

Ä-Antrag zum Antrag „Entwicklung eines starken Grundschulstandorts in der Innenstadt – hier: Ausbau der Goetheschule“; Ratsherr Niklas Prause und der Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.06.2023; Ratsfraktionen CDU, DIE LINKE, Gruppe GRÜNE PARTEI 42, Ratsherr Henning Wehrmann, Ratsherr Niklas Prause vom 06.11.2024

Der folgende Änderungsantrag ersetzt den ÄA Nr. 2023/187-01.

Beschlussvorschlag:

1. (unverändert)

Die Aufnahmekapazität der Grundschule Goetheschule wird mit dem Ziel ausgebaut, die Schülerinnen und Schüler aus der Innenstadt sowie den südlich und östlich angrenzenden Stadtteilen voll umfänglich aufnehmen zu können.

2. (neu)

Die Schulbezirksgrenzen für die Standorte Goetheschule, Schillerschule und Jürgenohlschule werden aufgehoben. Für die genannten Grundschulen wird künftig ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet.

Begründung:
Zu Ziffer 1. wird auf die Begründung des Ursprungsantrages (SV 2023/187)

verwiesen, die unverändert Gültigkeit hat.

Zu Ziffer 2. verweisen die Antragstellenden auf die erste Stellungnahme des Stadtelternrates (elektronische Ratspost vom 14.3.2025). Aus dieser wurde die neue Ziffer 2. des Änderungsantrages weiterentwickelt. Dabei muss die Worthschule in den gemeinsamen Schulbezirk nicht miteinbezogen werden, da für eine Konfessionsschule ohnehin ein deutlich größerer Schulbezirk gilt.

Für einen gemeinsamen Schulbezirk der drei Grundschulen sind folgende Aspekte ausschlaggebend:

  •   Der freie Elternwille wird stärker berücksichtigt, wenn eine Wahlmöglichkeit unter mehreren Grundschulen ermöglicht wird.
  •   Dem Prinzip „Kleine Füße – kurze Wege“ wird ein gemeinsamer Schulbezirk eher gerecht als das derzeitige Modell, bei dem beispielsweise SuS aus der Bäckerstraße, der Wohldenberger Straße oder der Unteren Schildwache gezwungen werden, die Schillerschule am Rande Jürgenohls zu besuchen, obwohl die viel näher liegende Goetheschule für sie fußläufig erreichbar wäre.
  •   Es wird mehr Planungssicherheit für die Eltern geschaffen, da sie nicht mehr – wie heute – befürchten müssen, von häufigen und abrupten Änderungen der Schulbezirksgrenzen durch die Stadt betroffen zu sein.
  •   Für den Schulträger ergibt sich eine größere Planungssicherheit durch die feststehende Zügigkeit der Schulen. Dadurch wird auch die bauliche Planung vereinfacht, weil es nicht mehr zu kurzfristigen, situationsbedingten Veränderungen von Räumen durch starke Jahrgänge kommt. Letzteres geschieht immer wieder zulasten der SuS, wenn beispielsweise Werkräume oder Musikräume zu Klassenräumen umgebaut werden müssen.
  •   Die auf diese Weise eingesparten Mittel können gezielt für eine bessere Ausstattung der Grundschulen verwendet werden.
  •   Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern die wohnortnächste Schule auswählt und Losverfahren für einzelne Schulen die Ausnahme bleiben. Das wird gestützt von den Erfahrungen der Stadt Wolfsburg.
  •   Die verstärkte Nachfrage nach der wohnortnächsten Grundschule vermindert gegenüber dem heutigen Modell die Notwendigkeit von „Eltern-Taxis“.
  •   Sollte es vorübergehend zum Losverfahren an der Goetheschule kommen, ist zu berücksichtigen, dass die Schillerschule nach dem Auszug der Pestalozzischule über ausreichende Kapazitäten verfügt und der Weg aus der Altstadt zum Georgenberg bereits heute vielen Kindern aus der Altstadt zugemutet wird.
  •   Mittelfristig ist kein Losentscheid für die Goetheschule mehr zu erwarten (vergl. Ziffer 1. des Beschlussvorschlags).
  •   Bei der Vergabe der Plätze sind Geschwister zu berücksichtigen.
  •   Die zentrale Lage der Schillerschule mittig zwischen der Goetheschule und der Jürgenohlschule ermöglicht ggf. auch die Aufnahme von Kindern, wenn es an der Jürgenohlschule wider erwarten zu einem Losverfahren kommen sollte. Die kurzen Wege in Jürgenohl sind also weiterhin gegeben. Für die Schillerschule ist ein Losverfahren äußerst unwahrscheinlich.
  •   Die „Genehmigungsbürokratie“, die bislang durch Ausnahmeanträge für einen Schulwechsel entsteht, wird abgebaut.
  •   Eine signifikante Änderung der Kosten für die Schülerbeförderung ist nicht zu erwarten, da das Prinzip „Kleine Füße – kurze Wege“ beibehalten und im besten Fall noch gestärkt wird.
  •   Kooperationen zwischen Kitas und Grundschulen sind nach wie vor möglich. Da es keine „Kita-Bezirksgrenzen“ gibt, kommen schon heute Kinder aus verschiedenen Kitas in den unterschiedlichen Grundschulen zusammen.
  •   Das neue Modell ermöglicht einen fairen Wettbewerb unter den Grundschul- Standorten und fördert die Entwicklung eigenständiger, pädagogischer Konzepte zum Wohle der Kinder.Eine weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.

gez. Norbert Schecke, CDU-Ratsfraktion

gez. Michael Ohse, Ratsfraktion DIE LINKE

gez. Sabine Seifarth, Gruppe GRÜNE PARTEI 42

gez. Ratsherr Niklas Prause

gez. Ratsherr Henning Wehrmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert