Gewinner ist der Sport – unsere Sportvereine

In der Ratssitzung am 10.10.2023 wurden die neuen Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Goslar verabschiedet. 

Hierzu habe ich für die CDU-Fraktion wie folgt ausgeführt:

Gewinner auf allen Seiten, so könnte man die heutige Beschlussfassung für die Sportförderrichtlinien bezeichnen.

Als wir in 2022 den Ursprungsantrag zur Überarbeitung der Richtlinien stellten,  erwuchs schnell der Gedanke im Austausch zwischen Vereinen, Verwaltung und Politik nach einer gerechten Berechnung für alle Vereine, auch was die Pflegezuschüsse anbelangt.

Ein Gewinner ist das Team Lisa Märten und Sven Busse (Verwaltung Stadt Goslar, Fachbereich 2), die eine von allen Seiten akzeptierteBerechnungsgrundlage vorlegten, welche die Basis für die heutige Vorlage ist.

Gewinner sind die Teilnehmer an den Gesprächen in der AG Sport, in denen die unterschiedlichen Sichtweisen offen kommuniziert wurden, da es zu diesem Zeitpunkt eben nicht nur Gewinner bei den Neuberechnungen gegeben hat. Das Verlierer um ihre Position kämpfen, gehört dann nicht nur im Sport dazu. 

Politik war dann als Schiedsrichter gefordert. Was ist gerecht, wenn die Mehrheit der Vereine in der Vergangenheit zu geringe Zuschüsse erhalten hat, einige wenige aber überhöhte?

Die anwesenden politischen Vertreter waren sich einig, an einer möglichst zufriedenstellenden Lösung für alle Vereine zu arbeiten. Aber wo liegt diese Lösung ?

In der Mitte ? Sicher ein Ansatz, der auch bei uns diskutiert wurde. 

Auf der Zielgeraden wurde deutlich, dass es keine Verlierer geben soll, zumal die Differenz beim Finanzbedarf als gering und vertretbar bezeichnet werden darf. 

Heute beschließen wir, dass kein Verein schlechter gestellt wird, andere Vereine bei den Zuschüssen aber deutlich stärker partizipieren und somit den Minderbetrag aus vergangenen Jahren in Zukunft kompensiert bekommen.

Die CDU sieht somit alle Beteiligten als Gewinner und freut sich den Anstoß hierzu gegeben zu haben. Den Hinweis der Linken nur vereinseigene Objekte zu berücksichtigen, finden wir richtig.

Schön, wenn Politik so auch funktioniert und sich alle als Gewinner fühlen dürfen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es uns ebenso freut, dass unser Antrag 2020/143-01 zur Erneuerung und Umrüstung auf LED-Technik bei Flutlichtanlagen auf unseren Sportplätzen Punkt für Punkt in die Umsetzung kommt, siehe heutige Mitteilung 2021/274.

Der Sport gewinnt. Licht an.

Vielen Dank.

Sportliche Grüße

Norbert Schecke

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Hier die neuen Richtlinien:

Stadt Goslar
Die Oberbürgermeisterin

Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar

I. Grundsätzliches

  1. Die Stadt Goslar gewährt nach diesen Richtlinien Zuschüsse an Goslarer Sportvereine.

2. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt Goslar bereitge- stellten Mittel gewährt. Eine Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

3. Sportvereinen können nur Zuschüsse gewährt werden, wenn sie im Vereinsregister einge- tragen sind und die Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörde bescheinigt worden ist.

II. Förderbedingungen

  1. Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche

Den Sportvereinen wird für jedes Mitglied (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ein Zu- schuss in Höhe von 10 € pro Jahr gewährt. Grundlage für die Auszahlung ist die durchge- führte Bestandserhebung durch den Kreissportbund, welche der Stadt Goslar zu Beginn eines jeden Jahres mitgeteilt wird.

2. Zuschüsse zu Investitionen

Für Sportstätten und Sporteinrichtungen, die ausschließlich zu sportlichen Zwecken ge- nutzt werden sowie sich im Eigentum des Vereins befinden oder über die gleichstehende langfristige Rechte bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte mit in der Re- gel einer Laufzeit von noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung beste- hen, können für erforderliche Investitionen Zuschüsse in grundsätzlicher Höhe von bis zu 25 % gewährt werden.

Die Antragstellung ist bis zum 31.08. eines jeden Jahres möglich; eine Auszahlung erfolgt nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr.
Abweichende Einzelfallentscheidungen sind in begründeten Ausnahmen möglich.

3. Zuschüsse zu Betriebskosten

Für die Unterhaltung und Pflege der unter Ziffer II Nr. 2 genannten Sportstätten und Sporteinrichtungen kann auf Antrag ein Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 25 % gewährt werden.
Zu den Betriebskosten gehören die Ausgaben für Grundsteuer, Strom, Wasser, Gas/Heizöl, Straßen- und Gebäudereinigung, Müllgebühren, Schornsteinfeger, Erbbauzin- sen und Versicherungen. Die Übernahme der Betriebskosten gewerblich genutzter Räum- lichkeiten ist ausgeschlossen. Eine Trennung der Kosten ist in solchen Fällen durch den jeweiligen Verein nachzuweisen. Sollte eine separate Rechnungsstellung durch den Ener- gieversorger nicht möglich sein, so wird die sportliche Nutzung anhand der Größe der ge- nutzten Räumlichkeiten ermittelt.

Die Antragstellung für die Bezuschussung der Betriebskosten des vergangenen Jahres ist grundsätzlich bis zum 30.04. eines jeden Jahres möglich.
Eine Zuwendung kann nur erfolgen, wenn keine Drittmittel von anderen Stellen (z. B. Lan- dessportbund) in Anspruch genommen werden.

4. Zuschüsse für Goslarer Fußball- und Hockeyvereine

Durch Abschluss einer Überlassungsvereinbarung mit der Stadt Goslar werden im Rah- men dieser kostenfreien Überlassungen der städtischen Sportanlagen an die nutzenden Vereine zur Ausübung des Sport- und Trainingsbetriebes pauschale Sportförderzuschüsse an diese Vereine gezahlt, die in Eigenregie für die Pflege der Sportanlage zuständig sind. Die Sportförderzuschüsse werden für die nachfolgend genannten Vereine wie folgt ge- währt:

Goslarer Sport-Club e. V. 37.507,92 €

VfL Oker e. V.  24.026,90 €

SV Glückauf Rammelsberg e. V. 18.187,19 €

TSG Jerstedt e. V. 14.969,54 €

FG Vienenburg Wiedelah e. V. 13.507,64 €

WSV Wiedelah e. V. 11.275,51 €

TSV Lengde e. V. 10.403,09 €

SV Hahndorf e. V. 9.397,06 €

TSV Lochtum e. V. 9.318,46 €

SV Weddingen e. V. 9.090,52 €

TSV Immenrode e. V. 8.257,41 €

Goslarer Hockey-Club e. V. 6.327,02 €

Diese jährlichen Zuschussbeträge werden den Vereinen in 1⁄4 Jahresraten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. ausgezahlt.

Ziel und Zweck der gezahlten Sportförderzuschüsse werden in regelmäßigen Abständen auf deren ordnungsgemäße Verwendung überprüft und bei Bedarf angepasst.

III. Sportanlagen

Sämtliche städtische Sportanlagen, ausschließlich der Frei- und Hallenbäder, werden den Goslarer Sportvereinen im Rahmen der bestehenden Überlassungsvereinbarungen (ei- genverantwortliche Nutzung) zur Verfügung gestellt.

IV. Verfahren

Für die Zuschussgewährung finden die allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Goslar An- wendung.

V. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

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