CDU-Fraktion fordert Klarheit zur Zukunft des Taubenturms im Ulrichschen Garten

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Goslar hat eine offizielle Ratsanfrage zum baulichen Zustand und zur denkmalgerechten Instandsetzung des Taubenturms im Ulrichschen Garten eingereicht, nachdem die Fraktion sich am 06.10.2025 mit Vertretern der Kulturinitiative e.V. und der Initiativgruppe Altstadt getroffen hat. Ziel ist es, Transparenz über Zuständigkeiten, Kosten und zeitliche Perspektiven zu schaffen.

„Der Taubenturm ist ein Stück Goslarer Identität – und sein Verfall wirft Fragen auf“, so die CDU-Fraktionsmitglieder. „Wir wollen wissen, was die Verwaltung über den Zustand des Turms weiß, wer für die Sanierung verantwortlich ist und ob bereits konkrete Planungen oder Fördermittel existieren.“

Die Anfrage umfasst vier zentrale Punkte:

  • den aktuellen baulichen Sachstand,
  • die verwaltungsseitige Zuständigkeit,
  • das geschätzte Kostenvolumen einer denkmalgerechten Instandsetzung,
  • sowie eine mögliche Zeitschiene für die Umsetzung.

Die CDU-Fraktion sieht in der Erhaltung des Taubenturms ein wichtiges Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit dem kulturellen Erbe der Stadt.

Die Fraktion erwartet eine zeitnahe schriftliche Antwort der Verwaltung und hofft auf eine konstruktive Debatte für das weitere Vorgehen. „Wir setzen auf Transparenz und gemeinsame Lösungen – im Interesse der Altstadt, der Bürgerinnen und Bürger und der historischen Substanz unserer Stadt.“

Für die Fraktion:

Norbert Schecke, Vorsitzender

Hier die Antworten der Verwaltung:

Frage 1 der CDU Ratsfraktion:

Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum baulichen Zustand des Taubenturms vor?

Gibt es aktuelle Gutachten, Prüfberichte oder Einschätzungen zum Sanierungsbedarf?

Antwort der Verwaltung zur Frage 1 der CDU Fraktion:

Der Taubenturm im Ulrichschen Garten befindet sich insgesamt in einem altersentsprechenden baulichen Zustand. Im Zuge regelmäßiger Begehungen wurden jedoch partielle Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Diese betreffen insbesondere einzelne Bereiche der Dachdeckung sowie partielle Holzschädigungen vor allem im Sockelbereich.

Für die Durchführung kurzfristig erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen wurden bereits fachlich geeignete Handwerksbetriebe beauftragt.

Darüber hinaus wurde ein Architekturbüro mit der Erarbeitung einer langfristigen Instandhaltungs- und Nutzungskonzeption beauftragt. Dieses Konzept soll bis Ende des Jahres 2025 vorliegen und im Frühjahr 2026 vorgestellt werden.

Frage 2 der CDU Ratsfraktion:

Welche Fachbereiche bzw. externen Stellen sind für die bauliche Unterhaltung und denkmalgerechte Sanierung zuständig?

Wer dient den beteiligten Initiativgruppen (Altstadt und Kulturinitiative) als koordinierender Ansprechpartner?

Inwieweit ist der Taubenturm Bestandteil des Sanierungsgebiets „Östliche Altstadt“?

Antwort der Verwaltung zur Frage 2 der CDU Fraktion:

Die bauliche Unterhaltung des Taubenturms obliegt dem Gebäudemanagement der Stadt (GGM).

Für Fragen des Denkmalschutzes erfolgt eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie –projektbezogen – mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Das GGM fungiert zugleich als koordinierende Stelle gegenüber den beteiligten Initiativgruppen, insbesondere der Altstadtinitiative und der Kulturinitiative.

Der Taubenturm liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Östliche Altstadt“.

Frage 3 der CDU Ratsfraktion:

Welche groben Kosten werden für eine denkmalgerechte Instandsetzung veranschlagt?

Gibt es bereits Fördermittelzusagen oder Möglichkeiten der Finanzierung über Städtebauförderung, Denkmalschutzprogramme oder andere Haushaltsansätze?

Antwort der Verwaltung zur Frage 3 der CDU Fraktion:

Die Ermittlung des Kostenrahmens ist derzeit Bestandteil des in Bearbeitung befindlichen Instandhaltungs- und Nutzungskonzepts. Eine belastbare Kostenschätzung kann daher erst nach Vorlage der architektonischen und denkmalpflegerischen Bewertung erfolgen.

Es ist vorgesehen, mögliche Förderoptionen über die Städtebauförderung, Programme des Landesdenkmalamts sowie weitere haushaltsrelevante Ansätze zu prüfen. Eine Entscheidung über die Finanzierung kann erst nach Abschluss dieser Prüfungen erfolgen.

Frage 4 der CDU Ratsfraktion:

Welche konkreten Planungen oder zeitlichen Perspektiven verfolgt die Verwaltung hinsichtlich einer Sanierung?

Wann ist eine Umsetzung ggf. vorgesehen?

Antwort der Verwaltung zur Frage 4 der CDU Fraktion:

Kurzfristige Sicherungs- und Instandsetzungsarbeiten werden sukzessive bis Ende 2025 umgesetzt. Die Vorstellung des Instandhaltungs- und Nutzungskonzepts ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Auf Grundlage dieses Konzeptes soll anschließend über die Priorisierung und Umsetzung weiterer denkmalgerechter Sanierungsmaßnahmen entschieden werden.

Das GGM steht in regelmäßigem Austausch mit den derzeitigen Nutzern sowie mit dem örtlichen Fledermausbeauftragten, da der Taubenturm in den Sommermonaten als Quartier für Fledermäuse dient. Eine denkmalgerechte und zugleich artenschutzrechtlich verträgliche Vorgehensweise wird hierbei sichergestellt

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