
Doppelhaushalt, Rede im Rat am 01.04.2025
In den vergangenen Monaten, ja Jahren, hat die CDU vermehrt auf Effekte durch Strukturveränderungen hingewiesen. Die Organisationsuntersuchung befindet sich in der Auswertung, an den beschlossenen Masterplan 2040 muss erinnert werden. All dieses, um möglichst effizienter, schneller und mit stabiler finanzieller Basis zukunftsfähiger planen zu können.
Und auch die Einführung eines Doppelhaushalts gehört aus unserer Sicht zwingend dazu, deshalb haben wir es vermehrt gefordert und auch 2023 mit SPD und FDP beantragt. (Die FDP hat eine Einführung in der Ratssitzung am 01.04.2025 allerdings abgelehnt.)
Aus unserer Sicht überwiegen die Vorteile, wenn wir unsere Haushaltsplanung für zwei aufeinanderfolgende Jahre erstellen.
Durch die langfristige Planung über zwei Jahre hinweg können wir besser kalkulieren und unsere finanziellen Mittel gezielter einsetzen. Dies schafft Stabilität und Sicherheit für die Verwaltung und die Bürger. Zudem erhoffen wir uns durch eine effizientere Nutzung von Ressourcen, dass Projekte und Maßnahmen, die über mehrere Jahre laufen, besser koordiniert werden können und wir somit zu Kosteneinsparungen kommen. Allein der Aufwand der Erstellung eines jährlichen Haushaltsplans ist ein aufwendiger Prozess, der nicht unerhebliche Zeit- und Personalkapazitäten bündelt. Ein jeder hier weiß um den Aufwand und die Intensität der jährlichen Haushaltsplanberatungen zwischen Einbringung und Verabschiedung des Haushalts.
Ein Doppelhaushalt kann die politische Diskussion und Entscheidungsfindung vereinfachen, da weniger häufige Haushaltsberatungen stattfinden und Rat und Verwaltung sich langfristiger ausrichten können. Freiwerdende Ressourcen können verwaltungsseitig genutzt werden, um andere Prozesse schneller abhandeln zu können.
Das Argument, dass wir mit einer Einführung 2026 die im Herbst 2026 neu gewählten Ratsmitglieder überfordern, kann nicht herangeführt werden, da es bei einer fünfjährigen Legislaturperiode mit Doppelhaushalten immer den übernächsten Rat erwischen wird. Und bedenken wir, dass es gibt immer wiedergewählte Ratsmitglieder, die hier einen Übergang organisieren.
Und auf Notwendigkeiten zu Anpassungen für das zweite Jahr können wir mit einem Nachtragshaushalt immer reagieren, falls sich die Rahmenbedingungen ändern, was eine gewisse Flexibilität in der Planung weiter ermöglicht. Zudem bestehen (Zitat aus Kommunal, 02.09.2023) „in den kommunal- und haushaltsrechtlichen Regelungen zu Unterrichtungspflichten gegenüber dem Vertretungsorgan, wie bei Eilentscheidungen durch den Bürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder erheblichen Planabweichungen im Haushaltsvollzug.“
Die Einflussnahme durch den Rat bleibt somit bestehen.
Abschließend kann gesagt werden, dass insgesamt ein kommunaler Doppelhaushalt dazu beitragen kann, die Effizienz und Effektivität der kommunalen Finanzverwaltung zu steigern und eine nachhaltige Entwicklung der Kommune zu fördern. Das ist unser Ansatz.
Norbert Schecke, Dr. Pascal Bothe